Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SLC-Tuning – Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
SLC-Tuning
Inhaber: Steven-John Lange
Heide-Heue-Weg 9
32469 Petershagen
Deutschland
E-Mail: info@slc-tuning.de
und seinen Kunden über Leistungen und Produkte im Bereich Chiptuning, Leistungsoptimierung, ECU-/Motorsteuergeräte-Software, DSG-/Getriebesoftware, Fileservice und Leistungsmessung.
2. Angebot von SLC-Tuning
SLC-Tuning bietet insbesondere:
- ECU-/Motorsoftwareoptimierungen
- Leistungs- und Drehmomentoptimierungen
- DSG-/Getriebesoftwareoptimierungen
- individuelle Tuning-Dateien
- Fileservice
- Bearbeitung von Original- und Tuning-Dateien
- automatisierte Bereitstellung vorhandener Dateien
- technische Datenbankabgleiche
- Leistungsmessungen
- weitere fahrzeugbezogene Softwaredienstleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem im Kundenportal ausgewählten Produkt.
3. Bestellung über das Online-Portal
Der Kunde kann über das SLC-Tuning-Portal einen Fileservice oder ein anderes digitales Produkt auswählen und bestellen.
Vor Absenden der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen, der Preis und der Leistungsumfang angezeigt.
Der Kunde gibt durch Betätigung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn SLC-Tuning die Bestellung bestätigt oder mit der Ausführung der bestellten Leistung beginnt.
4. Technische Prüfung und Dateiabgleich
Nach Eingang der erforderlichen Fahrzeug- und Steuergerätedaten kann SLC-Tuning einen automatisierten Abgleich mit der internen technischen Datenbank durchführen.
Dabei können insbesondere folgende Merkmale miteinander abgeglichen werden:
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugmodell
- Motorisierung
- Motorcode
- Getriebe
- ECU-Hersteller
- ECU-Hardware
- ECU-Software
- Softwarestand
- Kalibrierungsinformationen
- weitere technische Identifikationsmerkmale
5. Automatische Bereitstellung bei vorhandenem Match
Wird durch das System ein geeigneter Datensatz bzw. eine passende Tuning-Datei gefunden, kann diese nach erfolgreicher Bestellung und – soweit erforderlich – erfolgter Zahlung automatisch über das Kundenportal bereitgestellt werden.
Die automatische Bereitstellung stellt eine digitale Bereitstellung eines digitalen Inhalts bzw. eine digitale Dienstleistung dar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die automatische Bereitstellung erfolgt ausschließlich anhand der vom Kunden übermittelten technischen Daten.
SLC-Tuning übernimmt keine Garantie dafür, dass ein automatischer Datenbank-Match in jedem Fall technisch möglich ist.
6. Manuelle Bearbeitung bei fehlendem Match
Wird kein geeigneter Datensatz gefunden, kann SLC-Tuning die vom Kunden übermittelten Daten manuell prüfen und eine individuelle Datei erstellen oder bearbeiten.
Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Fahrzeug, Steuergerät, Softwarestand, Datenqualität und technischem Bearbeitungsaufwand ab.
Eine individuelle Bearbeitung kann nicht in jedem Fall sofort erfolgen.
7. Richtigkeit der Kundendaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Bestellung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln.
Dies gilt insbesondere für:
- Fahrzeugdaten
- ECU-Daten
- Softwareinformationen
- Originaldateien
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Motor- und Getriebedaten
Werden falsche oder unvollständige Daten übermittelt, kann dies dazu führen, dass eine falsche oder technisch ungeeignete Datei bereitgestellt wird.
SLC-Tuning haftet für daraus entstehende Schäden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
8. Technische Eignung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, SLC-Tuning bekannte Defekte, Vorschäden, Umbauten und bereits vorhandene Softwareänderungen mitzuteilen.
Eine übermittelte Originaldatei wird durch SLC-Tuning nicht automatisch als Nachweis dafür angesehen, dass sich das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet.
Ein Fileservice ersetzt keine technische Untersuchung des Fahrzeugs.
9. Individuelle Leistungsoptimierung
Eine individuell erstellte Tuning-Datei wird auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten erstellt.
Die konkrete Leistungscharakteristik kann abhängig von Fahrzeugzustand, Hardware, Kraftstoff, Umgebung, Messverfahren und weiteren Faktoren variieren.
Sofern keine konkrete Beschaffenheit oder Leistungssteigerung ausdrücklich vereinbart wurde, stellt eine bestimmte vom Kunden erwartete Mehrleistung keine garantierte Beschaffenheit dar.
10. Digitale Produkte
Die Bereitstellung einer Tuning-Datei erfolgt grundsätzlich elektronisch.
Die Datei wird dem Kunden über das SLC-Tuning-Portal oder einen hierfür vorgesehenen elektronischen Bereitstellungsweg zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den Download und die Verarbeitung erforderliche technische Umgebung bereitzustellen.
11. Nutzungsrecht an Tuning-Dateien
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von SLC-Tuning bereitgestellten Datei für das konkret vereinbarte Fahrzeug.
Eine Weitergabe, Vermietung, Verkauf, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige kommerzielle Nutzung der Datei ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SLC-Tuning nicht gestattet.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Automatische Bereitstellung und Widerruf
Bei Verbrauchern kann das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Dies setzt insbesondere voraus, dass der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass SLC-Tuning vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert. § 312f Abs. 3 BGB verlangt, dass diese Zustimmung und Kenntnis in der Vertragsbestätigung dokumentiert werden.
SLC-Tuning wird die hierfür erforderlichen Erklärungen im Bestellprozess gesondert einholen.
13. Kein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rechte
Die individuelle Erstellung oder automatische Bereitstellung einer Tuning-Datei führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte.
Für digitale Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit und Mängelrechte. Bei einem mangelhaften digitalen Produkt können Verbrauchern insbesondere gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Preisminderung oder Schadensersatz zustehen.
14. Nacherfüllung
Stellt sich heraus, dass eine bereitgestellte digitale Datei mangelhaft ist, wird SLC-Tuning zunächst prüfen, ob und wie eine technisch geeignete Nacherfüllung möglich ist.
Soweit gesetzlich vorgesehen, erhält SLC-Tuning die Möglichkeit, eine mangelhafte Datei zu korrigieren oder erneut bereitzustellen.
15. Fahrzeugkompatibilität
Eine Datei wird auf Grundlage der vom Kunden übermittelten technischen Daten erstellt bzw. zugeordnet.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Verwendung zu überprüfen, ob die Datei tatsächlich für das vorgesehene Fahrzeug und Steuergerät bestimmt ist.
Bei erkennbaren Abweichungen darf die Datei nicht verwendet werden. SLC-Tuning ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
16. Installation und Aufspielen der Datei
Sofern das Aufspielen einer Datei nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist, ist der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Fachbetrieb für die ordnungsgemäße Installation verantwortlich.
SLC-Tuning übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die ausschließlich durch fehlerhaftes Auslesen, Schreiben, Flashen, Installieren oder sonstige unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
17. Fahrzeugtechnik und erhöhte Belastung
Eine Leistungsoptimierung kann die Belastung von Fahrzeugkomponenten erhöhen.
Betroffen sein können insbesondere:
- Motor
- Turbolader
- Getriebe
- Kupplung
- Antriebswellen
- Differential
- Kühlsystem
- Kraftstoffsystem
- Abgasanlage
- Abgasnachbehandlung
Ein vorzeitiger Verschleiß oder Bauteilausfall kann auch bei technisch einwandfreien Fahrzeugen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
18. Straßenverkehr und Betriebserlaubnis
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug nur dann im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 19 StVZO kann die Betriebserlaubnis insbesondere erlöschen, wenn durch Änderungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Für Softwareänderungen gelten zusätzlich die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Erforderliche Abnahmen, Eintragungen oder Genehmigungen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzuholen.
19. Motorsport / nicht öffentlicher Straßenverkehr
Dateien oder Softwareänderungen, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen ausschließlich in einem hierfür rechtlich zulässigen Einsatzbereich verwendet werden.
20. Haftung
SLC-Tuning haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
21. Zahlung
Die Zahlung kann – abhängig von den im Portal angebotenen Zahlungsarten – insbesondere über PayPal, Stripe bzw. darüber angebotene Zahlungsarten sowie Barzahlung erfolgen.
Bei Online-Bestellungen kann SLC-Tuning die Bereitstellung einer Datei von der erfolgreichen Bestätigung der Zahlung abhängig machen.
22. Speicherung von Dateien
SLC-Tuning kann Originaldateien, bearbeitete Dateien und technische Zuordnungsinformationen für die Durchführung des Fileservices und die Bearbeitung späterer Aufträge speichern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.